14.2. Für Stichewerden folgende Auszeichnungen abgegeben: – 1– 2 Kranzresultate Einfaches Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 12.00 – 3 – 4 Kranzresultate Dreifach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 15.00 – ab 5 Kranzresultate Fünffach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 20.00 14.3. Im JuniorenstichGewehr 300 m und Pistole 25 m wird folgende Auszeichnung abgegeben: – Junioren-Kranzabzeichen 14.4. Für Meisterschaftenwerden folgende Auszeichnungen abgegeben: – Grosses Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 15.00 und Meisterschaftsmedaille des Freiburger Kantonalschützenvereins (FKSV). – Kleines Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 12.00. 14.5. Neue Meisterschaftsmedaille des Freiburger Kantonalschützenvereins (FKSV): Alle Berechtigten melden sich nach dem Schiessen am Schalter «Meisterschaftsmedaillen» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen und beziehen die neue, gravierte Meisterschaftsmedaille. Es werden keine Meisterschaftsmedaillen nachgesandt. 14.6. Spezialwettkämpfe: Die Auszeichnungen werden gemäss den Weisungen für diese Wettkämpfe abgegeben. 14.7. AlleAuszeichnungen,Auszahlungen und Naturalgaben sind während der Dauer des Festes zu beziehen. Nachträgliche Ansprüche werden nicht mehr anerkannt. 15. Absenden 15.1. Allgemeines Schiessen Die Absenden finden nach besonderer Einladung statt, wobei die gabenberechtigten Teilnehmenden und Vereine persönlich eingeladen werden. – Freiburger Vereinskonkurrenzen Samstag, 5. Oktober 2019 – Stichscheiben Samstag, 5. Oktober 2019 – Gruppenwettkämpfe kein Absenden 15.2. Spezialwettkämpfe Die Absenden finden nach besonderer Einladung statt: – Behörden- und Sponsorenschiessen Freitag, 28. Juni 2019 – Tag der Freiburger Jugend Sonntag. 30. Juni 2019 15.3. Die im Schiessplan aufgeführten Gabenreihen entsprechen den garantierten Mindestwerten und werden je nach Ergebnis der Gabensammlung noch erhöht, ergänzt oder erweitert. Die Zuteilung der Spezialgaben an die Stiche erfolgt nach den Wünschen der Spender oder durch das Schiesskomitee. Diese Zuteilung ist endgültig. Ebenso werden Spezialgaben weder umgetauscht noch durch Bargaben ersetzt. 15.4. Die Teilnehmenden erhalten auf Distanz Gewehr 300 m und auf die Distanzen Pistole 25 / 50 m nur je eine Spezialgabe (Ausnahmen: Ehrengabenstich, Juniorenstich, Meisterschaften, Festsieger-Konkurrenzen und Spezialwettkämpfe). Bei mehrfacher Berechtigung erhalten sie die Spezialgabe in demjenigen Stich, bei dem sie höher bewertet ist. Anstelle der Gabe, auf die sie verzichten, wird ihnen der Betrag in der Höhe der ersten Bargabe des entsprechenden Stiches ausbezahlt. 15.5. Die Teilnehmenden dürfen in der Reihenfolge ihres Ranges die Gabe am Absenden selbst wählen. Für abwesende oder nicht vertretene Teilnehmende teilt das Schiesskomitee die werthöchste Gabe zu.
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