Allgemein / général 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest / 30e Tir Cantonal Fribourgeois 2019 37 12. Altersstufen und Stellungserleichterung 12.1. Altersstufen – Junioren U17 10 – 16 Jahre (Jahrgang 2009 – 2003) – Junioren U21 17 – 20 Jahre (Jahrgang 2002 – 1999) – Elite E 21 – 45 Jahre (Jahrgang 1998 – 1974) – Senioren S 46 – 59 Jahre (Jahrgang 1973 – 1960) – Veteranen V 60 – 69 Jahre (Jahrgang 1959 – 1950) – Seniorveteranen SV ab 70 Jahre (Jahrgang 1949 und älter) 12.2. Auf Verlangen haben sich die Teilnehmenden mit ihrer Lizenz auszuweisen. 12.3. Junioren, Veteranen und Seniorveteranen haben nur dann Anrecht auf die im Schiessplan vorgesehenen Vergünstigungen, wenn ihr Schiessbüchlein entsprechend gekennzeichnet ist. 12.4. Vom SSV bewilligte Stellungserleichterungen und Abänderungen von Sportgeräten werden anerkannt. Diese müssen auf der Lizenz vermerkt sein; auf Verlangen muss die Bewilligung des SSV vorgewiesen werden. Wo der Vermerk auf der Lizenz fehlt, ist die Bewilligung des SSV unaufgefordert vorzuweisen. Andere Bestätigungen werden nicht anerkannt. Für Meisterschaften gibt es generell keine Stellungserleichterungen. 12.5. Die Verwendung von Schiesshilfen für Junioren ist nicht erlaubt. Es werden auch keine Stellungserleichterungen gewährt. 13. Schiessbetrieb, Schiessregeln, Schusswertung und Resultatauswertung 13.1. Für alle Schiessregeln wird ausdrücklich auf die RSpS des SSV für alle Disziplinen verwiesen. 13.2. Die Teilnehmenden sind verantwortlich, dass die Funktionäre ihre Anweisungen richtig verstehen. Die Richtigkeit der Eintragungen im Schiessbüchlein ist von den Teilnehmenden zu kontrollieren. Korrekturen sind von der Standaufsicht zu visieren. 13.3. Manipulationen an der Scheibe oder am Steuergerät durch die Teilnehmenden sind verboten. 13.4. Bei technischen Problemen an den Scheiben sind durch die Teilnehmenden die angefangenen Stiche oder Passen komplett zu wiederholen. 13.5. Alle Teilnehmende müssen nach dem Schiessen den Schalter «Kontrolle» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen aufsuchen, damit sie ihre erfassten Resultate kontrollieren und eventuell korrigieren können. Auf nachträglich eingehende Reklamationen kann nicht mehr eingetreten werden. Die so ausgewerteten Resultate sind endgültig. 13.6. Bei Punktgleichheit entscheiden, sofern nichts anderes definiert ist: die besseren Tiefschüsse des ganzen Programms, dann das Alter (gem. RSpS). 13.7. Beschwerden, die den unmittelbaren Schiessbetrieb oder die Schiessregeln betreffen, sind bis Schiessende an die Standaufsicht zu richten. Diese entscheidet sofort. Gegen deren Entscheid kann schriftlich an das Schiesskomitee, zHd. des Präsidenten, rekurriert werden. Ein allfälliger Rekurs gegen den Beschwerdeentscheid des Schiesskomitees kann an den OK-Ausschuss 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest 2019 weiter gezogen werden, welcher endgültig entscheidet. 13.8. Die Schusswertung erfolgt gemäss Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS). 14. Auszeichnungen 14.1. Allen Teilnehmenden wird pro Schiessbüchlein nur je ein Kranzabzeichen oder eine Kranzkarte abgegeben. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die Auszeichnungen für den Juniorenstich und die Meisterschaften sowie die Auszeichnungen für die Spezialwettkämpfe.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxNjUy