FR19 Schiessplan / Plan de tir

Allgemein / général 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest / 30e Tir Cantonal Fribourgeois 2019 39 15.6. Nicht bezogene Gaben können innert zwei Monaten nach der Preisverteilung bei der auf der Einladung zum Absenden vermerkten Adresse abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gaben in den Besitz der Festorganisation über. 15.7. Alle Bargaben, ausgenommen Spezialgaben, werden den Teilnehmenden in variablen Prämienkarten zugestellt. Die Vereine und Gruppen erhalten ihre Auszahlung auf das angegebene Konto überwiesen. 15.8. Für die Fehlleitung von Gaben infolge ungenügender Adressangabe wird jede Verantwortung abgelehnt. Eventuell daraus entstehende Umtriebskosten müssten dem Gewinner belastet werden. 15.9. Die Absendliste wird im Internet unter www.shoot.ch publiziert. 15.10. Beschwerden, die die Rangierung und allgemeine Belange der Durchführung betreffen, sind innert 20 Tagen nach dem Absenden schriftlich mit der Begründung an das Schiesskomitee zu richten. Ein allfälliger Rekurs gegen den Beschwerdeentscheid ist innert 20 Tagen nach dessen Eröffnung bei der Instanz, die ihn gefällt hat, einzureichen. Diese leitet ihn mit ihrer Vernehmlassung ohne Verzug an die Rechtspflegeorgane des SSV weiter. 16. Versicherung 16.1. Alle Teilnehmende, Funktionäre und Helfer sind während der Dauer des Festes bei der USS nach deren Bestimmungen gegen Unfall und Haftpflicht auf den Schiessanlagen und im Festzentrum versichert. Für Helfer gilt der Versicherungsschutz auch auf dem direkten Weg vom und zum Einsatzort. Die Versicherten verzichten gegenüber der Festorganisation und ihren Organen ausdrücklich auf alle Ansprüche, die von der USS nicht gedeckt sind. 16.2. Die Teilnehmenden können sowohl in zivil als auch strafrechtlicher Hinsicht für Unfälle und Schäden, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden. 17. Schlussbestimmungen 17.1. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen der RSpS des SSV oder dieses Schiessplanes können die Streichung der Resultate, den Verlust der einbezahlten Schiessbüchlein und Stichpreise sowie die Ausweisung aus den Schiessständen und die Überweisung an die Rechtspflegeorgane des SSV zur Folge haben. 17.2. Dieser Schiessplan kann bei Notwendigkeit (z.B. geänderte Reglemente, höhere Gewalt usw.) vom OK FR KFS 2019 in Absprache mit dem SSV sowie mit dem Vorstand des Freiburger Kantonalschützenvereins abgeändert und angepasst werden.

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