9.7. Die Zuteilung der Rangeure erfolgt vor dem Fest auf Grund der Stichvorbestellung; während dem Fest nur für neu gelöste Schiessbüchlein. 9.8. Alle Beschwerden, die den Rangeur betreffen, erledigt das Schiesskomitee endgültig. 10. Sportgeräte-Kontrolle 10.1. Zulassung und Handhabung der Sportgeräte haben den RSpS des SSV zu entsprechen. Das Schiesskomitee behält sich vor, im Stand Stichproben durchzuführen. 10.2. Vorschriftswidrig im oder ausserhalb des Standes abgestellte Sportgeräte werden von der Schiessleitung eingezogen. Solche Sportgeräte werden von der Schiessleitung gegen eine Gebühr von CHF 10.00 zurückgegeben. 10.3. Für Beschädigung oder Verlust von Sportgeräten und Effekten ist die Festorganisation nicht haftbar. 10.4. Die Sportgeräte-Kontrolle ist für die Disziplinen Gewehr 300 m und Pistole 50 / 25 m obligatorisch. Die Sportgeräte werden wie folgt plombiert: – Freigewehre weiss – Standardgewehre blau – Sturmgewehre 90 gelb – Sturmgewehre 57-02 grün – Sturmgewehre 57-03 rosa – Karabiner rot – Pistolen 50m (FP) weiss – Randfeuerpistolen (RF) gelb – Zentralfeuerpistolen (CF) grün – Ordonnanzpistolen (OP) rot 10.5. Unter den Begriff «Pistole» fallen in diesem Schiessplan auch die Revolver; ebenso fallen unter den Begriff «Ordonnanzpistolen» ordonnanzähnliche oder den ordonnanzähnlich gleichgestellte Pistolen (Hilfsmittelverzeichnis SAT). 10.6. Festbüchsenmacher: – Freesport Pierre-Alain Dufaux SA, Granges-Paccot 10.7. Die Sportgeräte-Kontrolle ist nur an folgendem Standort möglich: – Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen 10.8. Reparaturen von Sportgeräten sind nur im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen möglich. 11. Munition 11.1. Auf die Distanz 300 m und mit den Ordonnanzpistolen darf nur Ordonnanz-Munition der Festorganisation verschossen werden. 11.2. Der Preis der Ordonnanzmunition inkl. Ausbildungs- und Sportbeitrag pro Patrone beträgt: – Gewehrpatronen GP 11 und GP 90: 35 Rappen – Pistolenpatronen 7,65 und 9 mm: Offizieller Verkaufspreis (inkl. Sport- und Ausbildungsbeitrag) 11.3. Teilnehmende der Disziplinen Pistole 50 m oder 25 m, die mit der Pistole 50 m, der Randfeuer- oder Zentralfeuerpistole schiessen, bringen ihre Munition selber mit oder kaufen diese beim Festbüchsenmacher. Teilnehmende mit Pistolen-Ordonnanzmunition müssen diese Munition beim Organisator zum offiziellen Verkaufspreis kaufen. 11.4. Die Hülsen bleiben Eigentum der Festorganisation.
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