6.6. Rangeurzuteilung: Das Rangeurbüro bemüht sich, die Rangeure gemäss den bestellten Stichen nach der Schusszahl so zuzuteilen, dass dem gleichen Verein oder Gruppe eine oder mehrere Scheiben am gewünschten Schiesstag zur Verfügung stehen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass mindestens zuerst ein halber Scheibentag ausgebucht sein muss, bevor weitere Rangeure auf einer anderen Scheibe zugeteilt werden. (Beispiel: Bei 16 Rangeuren werden nicht 2 Scheiben von 10.00 – 12.00 Uhr zugeteilt, sondern eine Scheibe von 8.00 – 12.00 Uhr.) 7. Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen 7.1. Nachmeldungen von Teilnehmenden Vereine, welche noch Teilnehmende nach zu melden haben, können diese in der Vorbestellphase an die offizielle Anmeldeadresse oder während der Dauer des Festes am Schalter «Schiessbüchlein» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen nachmelden. Für Nachmeldungen wird keine Mutationsgebühr erhoben. 7.2. Ersatzmeldungen Ersatzmeldungen können nur während der Dauer des Festes am Schalter «Mutationen» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der Teilnehmenden vorzulegen sind. Für alle Ersatzmeldungen wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben. 7.3. Nachmeldungen von Gruppen Vereine, welche ihre Gruppe(n) nicht gleichzeitig mit der Vereinsanmeldung gemeldet haben, können diese während der Dauer des Festes am Schalter «Mutationen» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen nachmelden, wobei die Schiessbüchlein der betreffenden Teilnehmenden vorgelegt werden müssen. Der kombinierte Gruppenstich darf in allen diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein. 7.4. Änderungen bei bestehenden Gruppen Gruppenmutationen können während der Dauer des Festes am Schalter «Mutationen» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der betreffenden Teilnehmenden vorgelegt werden müssen. Der kombinierte Gruppenstich darf in diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein. Für alle Gruppenmutationen wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben. 7.5. Verschiebungen der Teilnehmenden von einer Gruppe in eine andere sind nicht gestattet. 7.6. Abmeldungen Abmeldungen können durch den Vereinsverantwortlichen nur während der Dauer des Festes am Schalter «Mutationen» im Festzentrum Regional-Eisbahn Sense-See Düdingen erledigt werden. 8. Schiessbüchlein und Gebühren 8.1. Das Schiessbüchlein ist persönlich, nicht übertragbar und wird nur Inhabern einer Lizenz ausgestellt. 8.2. Der Preis des Schiessbüchleins beträgt CHF 26.00, einschliesslich Gebühren, Sportgerätekontrolle, Rangeur und Verbandsabgaben. 8.3. Ausserkantonale Teilnehmer haben zugunsten der Kantonalkasse eine Gebühr von CHF 10.00 zu entrichten. Diese Gebühr wird beim Lösen des Schiessbüchleins erhoben. Der Kantonalbeitrag ist pro Teilnehmer nur einmal zu bezahlen. Teilnehmer mit zwei Schiessbüchlein können den zu viel bezahlten Betrag nach dem Schiessen am Schalter «Schiessbüchlein» im Festzentrum zurückverlangen. Nicht zurückgeforderte Beiträge verfallen nach dem letzten Schiesstag. 8.4. In den Stichpreisen ist eine Umweltabgabe von CHF –.05 / Schuss inbegriffen.
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