Allgemein / général 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest / 30e Tir Cantonal Fribourgeois 2019 31 Alle Teilnehmenden am 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest 2019 anerkennen diese Schiessplanbestimmungen und Vorschriften sowie allfällige weitere Vorschriften und Weisungen, die in den Schiessständen angeschlagen sind, als gegenseitigen Vertrag. 1. Grundlagen Grundlagen für die Gestaltung des Technischen Teils dieses Schiessplanes sind die nachfolgend aufgeführten Dokumente in der Fassung zum Zeitpunkt der Genehmigung des Schiessplanes. Beim 30. Freiburger Kantonal-Schützenfest 2019 kommen die bei Festbeginn geltenden Fassungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus Widersprüche zu den Schiessplanbestimmungen, so gelten die aktuellen Fassungen der nachfolgend aufgeführten Grundlagen. 1.1. Pflichtenheft des Freiburger Kantonalschützenvereins (FKSV). 1.2. Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV inkl. Technische Regeln und Anhänge. 1.3. Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen SAT (Form 27.132). 1.4. Disziplinar- und Rekursreglement des SSV. 1.5. Reglement für die Vereinskonkurrenz (VereinsK-300) des SSV. 1.6. Reglement für die Vereinskonkurrenzen Pistole (VereinsK-P10 / 25 / 50) des SSV. 1.7. Ausführungsbestimmungen für das Schiessen von Jugendlichen. 1.8. Ausführungsbestimmungen für die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen an Schiessanlässen des Schweizer Schiesssportverbandes. 1.9. Ausführungsbestimmungen für die erleichterte Teilnahme an Wettkämpfen des SSV von Teilnehmenden mit Stellungserleichterungen und von Behinderten und Rollstuhl-Schützen nach ISCD. 2. Teilnahme 2.1. Berechtigung: An diesem Anlass der Kategorie Schützenfeste dürfen nur lizenzierte Mitglieder eines Vereins teilnehmen, die einem Kantonalschützenverband (KSV) oder Unterverband (UV) des Schweizer Schiesssportverbandes angehören sowie lizenzierte Mitglieder der dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland. 2.2. Mehrfachmitglieder: Mehrfachmitglieder sind Teilnehmende, welche neben ihrem Stammverein Mitglied in anderen Vereinen sind. Sie müssen mit ihrem Stammverein konkurrieren. Eine Teilnahme mit einem anderen Verein, von welchem sie als Mitglieder gemeldet sind, ist nur erlaubt, wenn der Stammverein nicht an der Vereinskonkurrenz resp. am Gruppenwettkampf teilnimmt. 3. Dauer, Schiesszeiten, Spezialwettkämpfe, Zentrum und Schiessplätze 3.1. Allgemeines Schiessen Freitag, 28. Juni bis Montag, 1. Juli 2019 Freitag, 5. Juli bis Sonntag, 7. Juli 2019 Freitag, 12. Juli bis Sonntag, 14. Juli 2019 3.2. Schiesszeiten Täglich von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 19.00 Uhr Ausnahme: An allen Sonntagen wird nur bis 17.00 Uhr geschossen. Allgemeine Bestimmungen und Schiessvorschriften
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